Bauamt

Bauantrag

Antrag auf Baugenehmigung / Abtragungsgenehmigung / Vorbescheid / Genehmigungsfreistellungsverfahren
Erläuterung zum Bauantragsformular
Baubeschreibung
Beseitigungsanzeige
Erläuterung zur Beseitigungsanzeige
Abstandsflächenübernahme
Erläuterung zur Abstandsflächenübernahme
Baubeginnsanzeige
Erläuterung zur Baubeginnsanzeige
Anzeige der Nutzungsaufnahme
Rücknahme eines Bauantrages oder einer Bauvoranfrage
Merkblatt Barrierefrei Bauen und Sanieren

Hinweis:

Sämtliche hier abrufbare Vordrucke und Hinweise finden Sie auch unter http://www.verkehr.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.php

Der Bauantrag ist mindestens eine Woche vor der Gemeinderatssitzung bei der jeweiligen Gemeinde abzugeben.

Die Sitzungstermine sind bei der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt oder bei der jeweiligen Gemeinde zu erfragen.

Die Baubeginnsanzeige ist mindestens eine Woche vor Baubeginn bei der Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Weilheim-Schongau) abzugeben.

Die Anzeige der Nutzungsaufnahme ist mindestens zwei Wochen vor Nutzungsaufnahme bei der Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Weilheim-Schongau) abzugeben.

Bei Rückfragen können Sie sich an Frau Rieger, Tel. 08861/2300-22 wenden.

Amtlicher Lageplan

Antrag auf Katasterauszug zur Bauvorlage

Hinweis:

Der amtliche Lageplan darf nicht älter als sechs Monate sein. Außerdem ist der amtliche Lageplan mit Nachbarschaftsverzeichnis zu beantragen.

Vermessungsantrag

Straßenverkehr

Verkehrsrechtliche Anordnungen gemäß § 45 StVO

Einwohnermeldeamt

Wohnungsgeberbescheinigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG))